BRA - Logo

Geologischer Dienst
Nordrhein-Westfalen
– Landesbetrieb –

Über Bohranzeige NRW  |  Ansprechpartner |  Impressum & Datenschutz





Anmeldung


   
Registrieren
Noch nicht registriert?

Hier geht es zur Registrierung.
HINWEIS!
Die neue Version ermöglicht nun auch das automatisierte Versenden von Bohrbeginnsanzeigen an die zuständigen Behörden (Geologischer Dienst NRW und Bergbehörde NRW, später auch Wasserbehörden).
System-Update!
Bitte löschen Sie den Cache (Zwischenspeicher) Ihres Browsers vor dem Login.
Drücken Sie [Strg] + [Shift] + [Entf] und wählen Cookies & Cache/Websitedaten aus.

Bohranzeige nach Geologiedatengesetz

Was ist Bohranzeige NRW?

Mit „Bohranzeige NRW“ kommen Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen gemäß § 8 Geologiedatengesetz und § 127 Bundesberggesetz nach. Es ermöglicht Ihnen, maschinengetriebene Bohrungen schnell, online, einfach, papierfrei und kostenlos beim Geologischen Dienst NRW und der Bergbehörde NRW anzuzeigen. Mit dem Inkrafttreten des GeolDG am 30. Juni 2020 ist das Lagerstättengesetz abgelöst worden. Das GeolDG schafft die Grundlage für die geologische Landesaufnahme sowie die Übermittlung und Sicherung geologischer Daten.

Wer muss anzeigen und Daten übermitteln?

  • Bohrunternehmen
  • Beratende Firmen
  • Auftraggeber / Bauherren

Was muss angezeigt werden?

Gemäß GeolDG müssen alle geologischen Untersuchungen angezeigt und hierzu Daten übermittelt werden. Ausnahmen finden Sie unter folgendem Link: https://www.gd.nrw.de/zip/geoldg-ausnahmeliste-anzeige-mbl2022-8.pdf . Der GD NRW entwickelt dafür zurzeit eine digitale Infrastruktur. Bis zur Fertigstellung eines umfassenden Anzeige- und Datenübermittlungsverfahrens ermöglicht Bohranzeige NRW aktuell das Anzeigen von Bohrungen und das Übermitteln von Bohrdaten (Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten) an den Geologischen Dienst und an teilnehmende Wasserbehörden. Die Anzeige von Bohrungen mit einer Tiefe > 100 m wird über Bohranzeige NRW automatisiert an die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 weitergeleitet.

Wann muss angezeigt werden?

Die Bohranzeige muss spätestens 1 Monat vor Bohrbeginn erfolgen. Eine Anzeige ist frühestens 9 Monate vor Bohrbeginn möglich. Sie erhalten 14 Tage vor angezeigtem Bohrbeginn eine automatisierte Aufforderung das Bohrdatum zu konkretisieren. Nach Aktualisierung bzw. Bestätigung des Bohrdatums wird automatisch eine Bohrbeginnsanzeige erstellt und an die beteiligten Behörden versandt.

Welche Vorteile haben Nutzer von Bohranzeige NRW?

  • eine Anzeige für zwei Behörden (GD NRW, Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6)
  • schnelle, online, einfache, papierlose und kostenlose Anzeige
  • modulare und passwortgeschützte Anzeige- und Datenübermittlung
  • Datenschutz durch verschlüsselte Datenübertragung

Wie funktioniert Bohranzeige NRW?

  • kostenlos Registrieren bei GEOportal.NRW
  • Login unter www.bohranzeige.nrw.de
  • neue Anzeige und Anzahl der geplanten Bohrungen eingeben
  • Bohrprojekt verorten
  • Daten zum Bohrprojekt in das Formular eintragen
  • Anzeige abschicken.
  • Nach Bohrungsabschluss Schicht- und Ausbaudaten übermitteln. Fertig!

Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen – Landesbetrieb – De-Greiff-Straße 195 – D-47803 Krefeld • Fon +49 2151 89 70